Elektronisches Hygienemanagement BKVHACCP
(HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points)
Durch den Einsatz des elektronischen Hygienemanagements leisten Sie einen effektiven und vor allem einen effizienten Beitrag zur Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen!
Das Programm BKVHACCP dient zur Überwachung von kritischen Punkten beim arbeiten mit Nahrungsmitteln.
Vorgaben des Gesetzgebers
DIE VERPFLICHTUNG FÜR SIE ALS UNTERNEHMER ZUR UMSETZUNG DER VERORDNUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (EG) NR. 852/2004
Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nr. 852/ 2004 sieht vor, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Eigenkontrolle nach den HACCP- Grundsätzen durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden kann.
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Kapitel II, Artikel 5, Absatz 1 wird ferner angeführt, dass Lebensmittelunternehmer ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCPGrundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrecht zu erhalten haben.
Weiters wird im Artikel 5 dieser Verordnung folgendes angeführt:
„Die Lebensmittelunternehmer haben
a. gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass sie Absatz 1 entsprechen; dieser Nachweis erfolgt in der von der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens verlangten Form;
b. sicherzustellen, dass die Dokumente, aus denen die gemäß diesem Artikel entwickelten Verfahren hervorgehen, jederzeit auf dem neuesten Stand sind;
c. die übrigen Dokumente und Aufzeichnungen während eines angemessenen Zeitraums aufzubewahren“
Bedeutung für Ihr Unternehmen, Chancen und Risiken
ERFAHRUNGEN AUS DER PRAXIS - RISIKEN
Für Sie als Unternehmer bedeutet die Umsetzung dieser Verordnung und der durch das Gutachten des ständigen Hygieneausschusses erlassenen Leitlinie sowohl Schutz (z.B.: LMSVG, Produkthaftungsgesetz, etc.) als auch einen erhöhten administrativen Aufwand.
Die Erfahrung in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, im Speziellen in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung (Betriebsküchen, Krankenhäuser, Kasernen, Schulen, etc.), hat gezeigt, dass eine Kontrolle zur Sicherstellung der Einhaltung von Vorgaben gemäß der
jeweiligen Leitlinie vielfach nicht an einem Ort ausgefüllt wird, an dem diese gemäß Checkliste stattfinden sollte. Die meisten Systeme erlauben es, auch ohne Feststellen des Zustandes vor Ort, in einem Büro ausgefüllt zu werden. Den Bediensteten ist vielfach nicht bewusst, dass das Feststellen eines Mangels und Setzen der entsprechenden Maßnahme zur eigenen Sicherheit und zur Absicherung des Unternehmers dienen soll.
ELEKTRONISCHES HYGIENEMANAGEMENT „BKVHACCP“ - CHANCE
Hier setzt das elektronische Hygienemanagement „BKVHACCP“ an. Alle relevanten Aspekte werden in einem Programm zusammengefasst. Die Erfassung eines Verstoßes, aber auch die zu setzende Maßnahme wird am jeweiligen Ort der Kontrolle (Bsp.: Kühlhaus, Warenanlieferung,…) anhand von EAN- Barcodes mittels Handscanner eingelesen. Die damit erfassten Daten werden anschließend importiert und in der Datenbank gesichert.
Für Sie als Unternehmer bedeutet dies, dass die Erfassung eines eventuellen Verstoßes unmittelbar stattfinden kann, da die Bediensteten den Handscanner jederzeit bei sich tragen und die entsprechenden Daten erfassen können. Auf diese Weise können Sie eine „Fernbeurteilung“ eines Verstoßes/ einer Maßnahme vermeiden.