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Montag, 30. Dezember 2024

ACON E-Rechnung

Hier finden Sie das Handbuch Online

Webservice Benutzer

Vergessen Sie nicht dem Webservice Benutzer auch das Recht zur Einbringung der E-Rechnung an den Bund zu geben !

kabasser consulting

Nach dem Motto

"was denkbar ist, ist machbar"

unterstütz Sie unser Partner gerne mit individeller Beratung und Organisationshilfe!

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Zugang zum Webservice

Die E-Rechnung an den Bund wurde mit 1.1.2014 verpflichtend eingeführt. Die Entwicklung eines automatischen Tools war damit für das ACONSOFT Team eine klare Aufgabenstellung, da es teuer und unzumutbar ist Daten auf Webseiten einzugeben und mit geheimen Passworten im Büro zu spielen.
Wir haben uns aus diesem Grund für die Nutzung des Webservice entschieden und zeigen alle Felder vor der Einbringung zur Kontrolle an.
 
Für die Nutzung des Webservice ist eine Anmeldung am USP (Unternehmens Service Portal) erforderlich.

E-Rechnung an den Bund


Hier bekommen Sie auch die Zugangsdaten für das Webservice

Unternehmens Service Portal

Einstiegshürden

Ganz ehrlich gesagt, ich habe es nicht geschafft mich bei dem Service einfach anzumelden. Es ist zwar alles gut beschrieben, jedoch waren mir die Begriffe nicht geläuffig. Schlussendlich hatte ich dann auch ein Benutzer für das Webservice mit einem Passwort und es ging noch immer nichts. Dann habe ich weiter gelesen und siehe da ich habe das Recht zum Einbringen einer E-Rechnung an den Bund nicht vergeben.

OK soweit kann es ja jedem ergehen. Mein größtes Problem war jedoch, dass das Webservice im Falle schlechter Zugangsdaten einfach nur den HTTP Fehler 500 liefert. Das hat mich dann überhaupt auf eine falsche Spur geführt und ich habe in meinem Programm die Fehler gesucht. Gut, das müssen Sie nun nicht, da ja das Programm funktioniert, sobald Sie auch richtige Zugangsdaten hinterlegen.

HTTP Fehler 500 --> Zugangsdaten falsch oder nicht berechtigt!!!